Vereine und Vogelwarte zur Hilfe
Gebäudebrüter: Wo Schwalben und Mauersegler nisten – und was Hausbesitzer wissen müssen
Gemäss Jagdgesetz ist es verboten, das Brutgeschäft der Vögel zu stören. Doch was tun, wenn eine Renovierung ansteht und Mauersegler oder Mehlschwalbe am Haus nisten? Die Schweizerische Vogelwarte Sempach klärt auf.
Mehl- und Rauchschwalben bauen aufwändige Nester aus Hunderten von Lehmklümpchen. Oft sind diese an den Aussenwänden von Gebäuden oder am Deckengebälk von Ställen zu finden. Wenn das Haus renoviert oder umgebaut wird, kann es zu Konflikten zwischen Tier und Mensch kommen, denn an vielen renovierten Häusern finden die Schwalben oft keinen Platz mehr zum Brüten. Schwalben sind aber nicht die einzigen sogenannten «Gebäudebrüter», die an, in oder auf Gebäuden ihr Nest errichten. Zu ihnen zählen auch der Mauersegler und der Haussperling. Sie gehören zu den Höhlenbrütern und suchen sich Brutplätze in Hohlräumen unter Ziegeln, in Gemäuern oder auch mal im Storenkasten. Wie die Schweizerische Vogelwarte Sempach informiert, finden Mauersegler und Co. Jahr für Jahr weniger Brutplätze. Insbesondere in Wohngebieten werden die Nistmöglichkeiten immer knapper – häufig liegt das daran, dass neuere Gebäude weniger Nischen und Hohlräume aufweisen. Bei der Renovation von alten Gebäuden werden eben diese oft verschlossen.
Vogelwarte und Vereine helfen
Was, wenn sich ein Nest am Haus befindet und man sich nicht ganz sicher ist, wo melden? Für Gebäudebrüter ist die jeweilige kantonale Fachstelle für Wildtiere zuständig, wie Livio Rey, Biologe der Vogelwarte Sempach, erklärt. Alternativ kann man auch Kontakt mit der Gemeinde aufnehmen. «Gewisse Gemeinden führen ein Inventar von Gebäudebrütern und können weiterhelfen. Aber in einem ersten Schritt können Haus- oder Wohnungsbesitzer auch die Online-Entscheidungshilfe der Vogelwarte Sempach konsultieren.» Je nach Region und Jahreszeit gibt diese unterschiedliche Empfehlungen. Obwohl es kantonale Unterschiede gibt, wie mit den Gebäudebrütern umgegangen wird, sollte die Bauherrschaft unbedingt gewisse Grundsätze beachten:
- Mehrjährig genutzte Nester sollten möglichst erhalten bleiben.
- Die ideale Zeit für Arbeiten ist von Oktober bis Februar.
- Wenn möglich, sollten Ersatz-Nisthilfen für zerstörte Nester bereitgestellt werden.
Mehrjährig genutzte Nester, wie jene von Schwalben oder Seglern, können für die Bauherrschaft eine Herausforderung sein. Livio Rey sagt dazu: «Wir empfehlen, Bauvorhaben in die brutfreie Zeit von Oktober bis Februar zu verschieben. Während der Brutzeit braucht es eine Bewilligung der Fachstelle für Wildtiere.» Wenn das Bauprojekt aber über ein Jahr dauert, kommt man nicht darum herum, Nisthilfen anzubieten. Wenn mehrjährig genutzte Nester am Haus sind, müssen diese vor der Ankunft der Vögel verschlossen und gleichzeitig am Baugerüst Nisthilfen angebracht werden. Hier können die Vogelwarte und in gewissen Regionen auch lokale ornithologische Vereine beraten.
Häufige Gebäudebrüter
Mauersegler
Der Mauersegler verbringt viel Zeit in der Luft – er schläft und paart sich auch im Flug. Er hat braunschwarzes Gefieder, einen hellen Kinnfleck und einen kurzen, gegabelten Schwanz. Seine Flügel sind sichelförmig und er sieht der Schwalbe sehr ähnlich. In der Luft ist er dieser aber überlegen, denn er fliegt schneller. Der Mauersegler ist in der Schweiz ein Durchzügler und lebt zwischen April und September bei uns. Er gehört zu den Gebäudebrütern und nistet gerne in Siedlungen. Der Mauersegler brütet 20 Tage lang und die Vögelchen bleiben 36 bis 48 Tage Nestlinge, bis sie ausfliegen. Der Mauersegler steht auf der Roten Liste der gefährdeten Tierarten als potenziell gefährdete Art.
[IMG 2]
Mehlschwalbe
Auch die Mehlschwalbe gehört zu den Durchzüglern und Langstreckenziehern. Mehlschwalben sind von März bis Oktober in der Schweiz und gehören auch zu den Gebäudebrütern. Sie nisten in Siedlungen oder an Felsen. Die Brut dauert 17 bis 20 Tage und die kleinen Vögelchen bleiben danach 24 bis 26 Tage im Nest. Mehlschwalben ernähren sich von Insekten und gelten in der Schweiz als potenziell gefährdete Art.
[IMG 3]
Haussperling
Spatzen sind fast überall dort, wo der Mensch ist, oder eben dessen Futter. Der Haussperling lebt vor allem im Kulturland und im Siedlungsraum. Da er sehr anpassungsfähig ist, zog es ihn mit dem Bergtourismus auch in die Alpengebiete. So brütet der Haussperling da, wo der Mensch wohnt. In Gebäuden, Baum- oder anderen Höhlen. Er ist ein Standvogel und deshalb dauerhaft in der Schweiz. Seine Brut dauert 12 bis 14 Tage lang und seine Vögelchen sind 13 bis 17 Tage Nestlinge. Der Haussperling ist nicht gefährdet, obwohl seine Population abgenommen hat.
[IMG 4]
Rauchschwalbe
«Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer» – dieses Sprichwort wurde von der Rauchschwalbe geprägt, denn einzelne Tiere kehren schon im März aus ihrem Winterquartier zurück. Der Sommer wird aber erst im April eingeläutet, wenn grosse Gruppen von Schwalben in die Schweiz zurückkehren. Der Langstreckenzieher brütet vor allem im Kulturland und in Siedlungen. Rauchschwalben bevorzugen das Innere von Gebäuden für ihre Nester. Sie brüten gerne in Ställen und Scheunen. Die potenziell gefährdete Rauchschwalbe brütet 15 Tage lang und die Vögelchen bleiben noch weitere 20 bis 24 Tage im Nest. Die Rauschschwalbe ist von März bis Oktober in der Schweiz.
[IMG 5]
Bitte loggen Sie sich ein, um die Kommentarfunktion zu nutzen.
Falls Sie noch kein Agrarmedien-Login besitzen:
Jetzt registrieren