Zelten in der freien Natur
Wildes Campen: Was ist erlaubt?
Zelten in der freien Natur statt auf dem überfüllten Campingplatz ist der Traum vieler Outdoor-Freunde. Doch: Wo darf man sein Lager überall aufschlagen?
Das Zelt einfach auf dem lärmigen Campingplatz aufzustellen, ist nicht jedermanns Geschmack. Zu sehr locken idyllische Plätze an Waldrändern und Seen. Doch darf man mit seinem Zelt oder Camper wild campen, also überall dort nächtigen, wo man möchte?
In der Schweiz gilt das sogenannte Jedermannsrecht. Dieses auch in den nordischen Ländern und Schottland gültige Gewohnheitsrecht erlaubt allen Menschen grundsätzlich die Nutzung der Wildnis. So steht im Zivilgesetzbuch Artikel 699, dass Wald und Weiden für jedermann zugänglich sind, mit einigen Ausnahmen, die dem Schutz von Jungwald oder Biotopen dienen. Besonders nutzungsintensive Aktivitäten, wie zum Beispiel Veranstaltungen im Wald oder die Zufahrt mit Motorfahrzeugen, brauchen zudem meist eine Bewilligung.
Die Begrenzung der Ausübung des Jedermannsrechts erlassen die Kantone. Das betrifft zum Beispiel die Regel, wann und wie viele Pilze und Beeren gepflückt werden dürfen. Aber auch das Wildcampen reglementieren die Kantone unterschiedlich. So dürfen in den meisten Kantonen Camper nicht ausserhalb von offiziellen Campingplätzen abgestellt werden. Lediglich im Kanton Aargau und im Kanton Obwalden darf im Wohnwagen eine Nacht auf einem öffentlichen Parkplatz verbracht werden. Im Zelt sind einzelne Übernachtungen im Gebirge oberhalb der Waldgrenze und auf Privatgrundstücken mit Erlaubnis des Grundstückbesitzers grundsätzlich erlaubt. Auch das Not-Biwakieren ist natürlich nicht verboten, sofern es aus einer tatsächlichen Notlage heraus geschieht. Die Natur muss in allen Fällen respektiert werden. Sprich: Möglichst wenig Lärm und kein Feuer ausserhalb offizieller Feuerstellen machen, keinen Abfall zurücklassen und alle sonstigen Spuren, soweit es geht, beseitigen. Ansonsten ist Wildzelten zwar nicht verboten, aber eben auch nicht ausdrücklich erlaubt.
Der einzige Kanton, der etwas lockerer mit Wildcampingwünschen umgeht, ist der Kanton Obwalden. Hier ist wildes Campen für eine Nacht tatsächlich gesetzlich erlaubt. Das heisst, wenn kein öffentliches oder privates Interesse beeinträchtigt wird, darf man ohne Bewilligung ein Zelt für eine Nacht ausserhalb der offiziellen Campingplätze aufstellen. Im Kanton Zürich darf man zudem eine Nacht im Wald verbringen, sofern dafür nichts aufgebaut werden muss. Im Zweifelsfall gilt: Vor dem Zelten in der freien Natur bei der entsprechenden Gemeinde nachfragen. Dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
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