Letzte Ruhestätte
Naturbestattungen: In der Natur zur letzten Ruhe
Der Friedhof als letzte Ruhestätte ist in der Schweiz nicht die einzige Option, denn bei uns besteht keine Friedhofspflicht. Naturverbundene Menschen können ihre Asche nach dem Ableben im Garten, im Wald oder auf einem Gewässer verstreuen lassen.
Bestattung im Garten
Wer ein Grundstück besitzt, der kann den eigenen Garten als Ort einer Bestattung wählen. Zum einen kann die Asche direkt in die Erde geschüttet oder verstreut werden, zum anderen geht auch die Beisetzung einer Urne. Bei Letzterem muss allerdings darauf geachtet werden, ob bei einem späteren Hausverkauf die Möglichkeit bestehen soll, dass die Urne wieder ausgegraben werden und weiterziehen soll. In dem Fall ist eine Urne aus unvergänglichem Material wie Ton oder Metall die richtige Wahl. Ansonsten gibt es auch Urnen aus vergänglichen Material en wie Holz, Biomasse oder ungebranntem Ton, die sich mit der Zeit zersetzen.
Naturbestattung
Grundsätzlich ist in der Schweiz das Verstreuen der Asche in der Natur im privaten Rahmen erlaubt. Nur sollten dabei gewisse Verhaltensregeln eingehalten werden. Auf privatem Gelände, zum Beispiel auf dem Land eines Bauern, muss dessen Erlaubnis eingeholt werden. Wälder, Alpen und Gewässer gelten meist als öffentlicher Raum, hier kann die Asche ohne Erlaubnis von jemandem verstreut werden. Allerdings sollte davon abgesehen werden, Grabmale aufzustellen. Eine gute Alternative ist die Beisetzung der Asche in einer Grasnarbe, zum Beispiel zwischen den Wurzeln eines besonders schönen Baumes. Dabei darf die Menge der bei einer Kremierung entstehenden Asche nicht unterschätzt werden. Sie beträgt zwischen zwei und drei Litern.
Friedwald
In vielen Regionen gibt es mittlerweile Friedwälder. Diese Wälder bleiben bis zu 99 Jahre durch einen Grundbucheintrag geschützt, das heisst, dass der Waldabschnitt nicht gerodet, bebaut oder anderweitig genutzt werden darf. Der Förster weist im Waldstück Bäume aus, die für das Vergraben oder auch Verstreuen der Asche ausgesucht werden können. An einem Baum kann die Asche eines Einzelnen oder im Laufe der Zeit einer ganzen Familie eingebracht werden. Ebenso darf die Asche von Haustieren bestattet werden. Der Baum nimmt die Nährstoffe der Asche auf und wird so zum Sinnbild für das Fortbestehen des Lebens.
Wasserbestattung
Für die Bestattung in Gewässern sind ganz spezielle Wasserurnen erhältlich, die sich rasch auflösen. Das Versenken von festen Urnen ist nicht gestattet, da es sich um einen naturfremden, festen Gegenstand handelt. Im Gegensatz dazu gilt Asche als natürlich und darf verstreut werden. Dabei ist darauf zu achten, dass Unbeteiligte nicht gestört werden. Wasserbestattungen sollten zum Beispiel nicht in der Badesaison direkt neben einem beliebten Badeplatz stattfinden. Auf Seen können zum Teil kleinere oder grössere Schiffe gebucht werden, die die Seebestattung durchführen und zugleich einen schönen Ort für die Trauerfeier bieten.
Luftbestattung
Auch das Verstreuen der Asche aus einem Heissluftballon, Flugzeug oder Helikopter ist möglich. Hier muss insbesondere auf den Ort und die Windrichtung geachtet werden, denn auf die Mitmenschen muss auf jeden Fall Rücksicht genommen werden. Deswegen ist bereits im Voraus darüber nachzudenken, wo die Asche ausgestreut werden soll – zum Beispiel über den Bergen oder einem See.
Meerbestattung
Auch wenn die Schweiz über keinen direkten Zugang zum Meer verfügt, ist eine Meerbestattung grundsätzlich eine Option und darf nach internationalem Recht auf hoher See durchgeführt werden. So bieten verschiedene spezialisierte Anbieter entsprechende Bootsfahrten inklusive dieser speziellen Urnen und Abschiedsfeiern auf dem Schiff an.
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