Von wegen Familiensache
Betriebsnachfolge in der Landwirtschaft: Wenn der Hof nicht in der Familie bleiben kann
Dass Bauernhöfe familienintern an die nächste Generation übergeben werden können, ist längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Die Anlaufstelle für ausserfamiliäre Hofübergabe bringt Hofabgebende und Suchende zusammen und unterstützt sie mit Rat und Tat.
Wer übernimmt meinen Hof, wenn ich pensioniert werde? Mit dieser Frage müssen sich früher oder später viele Bäuerinnen und Bauern auseinandersetzen. Allein in den nächsten fünf Jahren werden 7000 Betriebsleitende das Pensionsalter erreichen. Bleibt die Antwort auf diese Frage aus, bedeutet dies für einen Betrieb oft das Ende.
Jedes Jahr schliessen durchschnittlich 500 Bauernbetriebe ihre Tore – 2024 waren es sogar 644 Höfe. Jahrelang wurden sie von einer Generation an die nächste übergeben. Dass die eigenen Kinder den Hof übernehmen wollen, ist jedoch längst nicht mehr selbstverständlich. «Statistisch gesehen ist nur in 44 von 100 Fällen eine familieninterne Nachfolgelösung gesichert», weiss Sophie Hodel, Beraterin bei der Anlaufstelle für ausserfamiliäre Hofübergabe.
2014 von der Kleinbauern-Vereinigung gegründet, hat die Anlaufstelle das Ziel, ausgebildete Landwirtinnen und Landwirte an Betriebe ohne innerfamiliäre Nachfolgelösung zu vermitteln. So soll der Generationenwechsel, der Zugang zu Land und zu landwirtschaftlichen Betrieben gefördert werden. Mit der Gründung der Anlaufstelle für ausser-familiäre Hofübergabe traf die Kleinbauern-Vereinigung einen Nerv: Jährlich nimmt die Anzahl Hofsuchende und Hofabgebende, die sich bei der Anlaufstelle melden, zu.
Was vor elf Jahren mit dem analogen Sammeln von Steckbriefen von Hofabgebenden und Suchenden und deren Vermittlung begann, wurde daher 2024 zu einer digitalen Hofplattform weiterentwickelt. Sowohl Hofabgebende als auch -suchende können Steckbriefe online erfassen und sich so kontaktieren. Eine Möglichkeit, die rege genutzt wird: Über 130 Betriebe haben sich seit dem Start der digitalen Vermittlungsplattform im Jahr 2024 bereits registriert. In 25 Fällen kam eine ausserfamiliäre Nachfolgelösung über die Plattform zustande.
Andere Kriterien
Dass die Anlaufstelle für ausserfamiliäre Hofübergabe angesichts des Strukturwandels in der Landwirtschaft ein Bedürfnis abdeckt, kann mit dem geltenden Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB) vom 4. Oktober 1991 erklärt werden. Artikel 1a besagt: «Dieses Gesetz bezweckt, das bäuerliche Grundeigentum zu fördern und namentlich Familienbetriebe als Grundlage eines gesunden Bauernstandes und einer leistungsfähigen, auf eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung ausgerichteten Landwirtschaft zu erhalten und ihre Struktur zu verbessern.»
Bauernfamilien würden durch das geltende Rechtssystem zwar gut geschützt, erklärt Sophie Hodel. «Doch sobald Hofübergaben nicht mehr selbstverständlich innerhalb der Familien erfolgen, treten soziale, rechtliche und finanzielle Hürden auf.» So gilt etwa: Wird der Hof ausserhalb der Familie übernommen, liegt der Kaufpreis zwischen zwei- bis siebenmal höher als bei einem Hofverkauf an ein Familienmitglied. «Um einen Hof ausserfamiliär zu übernehmen, ohne finanziell durch Zinsen und Tilgung schwer belastet zu sein, braucht es daher das nötige Eigenkapital», so die Projektleiterin. Gerade innerhalb der Landwirtschaft mit ihren bekannterweise tiefen Löhnen sei dieses aber nicht einfach anzusparen.
Für Hofabgebende bedeutet der Verkauf des gesamten landwirtschaftlichen Betriebs oft einen Wegzug vom Hof und einen endgültigen Abschied vom Familienbetrieb, was verständlicherweise kein leichter Schritt ist. «Eine Verpachtung wird daher oft als niederschwelligere Option wahrgenommen», erläutert Sophie Hodel.
Dies erklärt, warum auf der Hofplattform mehr als die Hälfte der Betriebe zunächst eine Nachfolge in Form einer Pacht suchen, obwohl der Pachtzins oft nur knapp die Unterhaltskosten der Gebäude deckt und nicht zur Altersvorsorge reicht. Für Hofsuchende bedeutet eine Pacht eine geringere finanzielle Hürde. Allerdings ist bei einer Pacht keine langfristige Sicherheit gegeben und Weiterentwicklungen und Investitionen sind nur in Absprache mit den Eigentümern realisierbar – was zu Reibungspunkten und Unsicherheiten führen kann.
Jede Übergabe ist einzigartig
Die Anlaufstelle für ausserfamiliäre Hofübergabe richtet sich an alle Schweizer Bauernbetriebe. Etwa drei Mal mehr Suchende als Abgebende bewegen sich auf der Hofplattform. Die meisten Betriebsleiter geben ihren Hof wegen der näher rückenden Pensionierung ab – ein Schritt, der nebst viel Planung auch mit Emotionen verbunden ist. «Vielen Hofabgebenden ist es sehr wichtig, dass es mit ihrem Hof – oftmals ihrem Lebenswerk – weitergeht», sagt Sophie Hodel.
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Um sie beim Prozess zu unterstützen, führt die Anlaufstelle kostenlose telefonische Erstberatungen durch. Dabei wird über nötige Vorbereitungen, Stolpersteine und bevorstehende Entscheide gesprochen. Geht es aber um vertiefte finanzielle, steuerrechtliche und soziale Fragen, sei eine professionelle Beratung durch einen Treuhänder oder das kantonale Landwirtschaftsamt unabdingbar, betont die Beraterin. Denn: «Eine ausserfamiliäre Hofübergabe ist eine sehr komplexe Angelegenheit. Jeder Fall muss individuell betrachtet werden.»
Hodel leitet die Anlaufstelle gemeinsam mit Delphine Piccot. Beide arbeiten je 60 Prozent. Ihre Arbeit bezeichnet Sophie Hodel als «sehr diversifiziert und extrem spannend». Angesichts der Altersstruktur der Betriebsleitenden geht sie davon aus, dass die Anzahl der Höfe, die sich bei der Anlaufstelle melden, weiterhin zunehmen wird. «Wir fordern daher eine Verbesserung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für ausserfamiliäre Hofübergaben. Gleichzeitig investieren wir in die Optimierung unseres Informationsangebots im Rahmen der aktuell geltenden Bestimmungen.» Ein wichtiges Ziel sei dabei, Informationen niederschwellig und früh zur Verfügung zu stellen, damit keine Zeit verloren geht, betont Sophie Hodel. Und ergänzt: «Meine Arbeit wird also bestimmt nicht langweilig.»
Kontaktdaten Die Anlaufstelle ist per Mail unter info@hofueberabe.ch oder telefonisch von montags bis donnerstags (9 – 16 Uhr) unter der Nummer 031 533 47 77 zu erreichen. Weitere Informationen: hofuebergabe.ch
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