Die Schweiz war 1876 das erste Land der Welt, das den Wald als Naturressource schützte. Rund 32 Prozent des Landes ist von Wald bedeckt, das entspricht 1,31 Millionen Hektaren oder der Fläche der Kantone Graubünden und Bern zusammen. Damit liegt die Schweiz genau im Mittelwert der europäischen Waldflächen. Etwa 35 Prozent aller Tier- und Pflanzenarten in der Schweiz sind auf den Wald angewiesen. Er beherbergt auch rund die Hälfte der national prioritären Arten und ist deswegen besonders wichtig für den Naturschutz.

Entsprechend erfreulich ist es, dass die Waldfläche in der Schweiz tatsächlich stetig zunimmt, vor allem in den Alpen und auf der Alpensüdseite. Die Schweizer Wälder verzeichnen jährlich einen Holzzuwachs von 10 Millionen Kubikmetern, wovon 2021 nur rund die Hälfte geerntet und damit wirtschaftlich genutzt wurde. Mit etwa 350 Quadratmetern lebenden Bäumen pro Hektare hat die Schweiz sogar den höchsten prozentualen Holzvorrat Europas. Eines der strengsten Waldgesetze schützt den Wald vor grossflächigen Holzschlägen und Übernutzung. Weltweit zeichnet sich jedoch ein ganz anderes Bild.

Europas Verantwortung

Die Vereinten Nationen schätzen, dass global in den letzten dreissig Jahren eine Fläche grösser als die EU durch Entwaldung verloren gegangen ist. Jede Stunde verschwindet Wald von einer Fläche von acht Fussballfeldern, 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche. Allein im Jahr 2020 verloren tropische Gebiete12,2 Millionen Hektaren Wald, darunter rund einDrittel wertvollen, durch den Menschen unberührten Primärwald. Das entspricht der Fläche der Schweiz. Dadurch wird nicht nur biologische Vielfalt zerstört, sondern auch der Klimawandel vorangetrieben. Die EU ist dabei für etwa 16 Prozent der weltweiten Abholzung verantwortlich. Dies soll sich zukünftig ändern.

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Das EU-Parlament arbeitet an Vorschriften für Unternehmen, um die durch Europa verursachte Abholzung zu stoppen. Durch ein neues Gesetz sollen Unternehmen sicherstellen, dass in der EU verkaufte Waren nicht auf abgeholzten oder degradierten Flächen hergestellt wurden. «Die Globalisierung könnte dank starker europäischer Standards gerechter und nachhaltiger gestaltet werden», betont Delara Burkhardt, federführende Europaabgeordnete aus Deutschland. «So machen wir einen Unterschied und organisieren einen Green Deal, der nicht nur innerhalb Europas gilt, sondern auch unserer globalen Verantwortung bewusst wird.»

GeschichtsstundeDer Schweizer Wald wird seit Jahrhunderten rege genutzt. Nebst Holzlieferant war der Wald lange auch Weideland und Nahrungsquelle für Mensch und Tier. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts war die Schweinemast im Wald gang und gäbe. Auch Ziegen und Schafe beweideten Waldstücke, und das noch bis Mitte des20. Jahrhunderts. Zusätzlich wurden Waldheu, Äste und Blätter zur Verfütterung in die Ställe transportiert, Blätter und Nadeln als Einstreumaterial und als Bettlaub genutzt. Das Harz von Nadelbäumen war lange ein begehrtes Naturprodukt und wurde von Küfern für das Abdichten von Fässern und zu Hause zum Anfeuern, Versiegeln, als Schuhcreme und zur Behandlung von Wunden an Obstbäumen verwendet. Auch in der Volksmedizin hielt Harz aufgrund seiner antiseptischen Wirkung Einzug. Nicht zuletzt nutzte man Rinde von Eichen und Fichten für die Ledergerbung und Tannzapfen wurden als Anfeuerhilfe gesammelt. Im 20. Jahrhundert entdeckte die Freizeitgesellschaft den Wald dann neu für Erholung und Sport, und der Naturschutz setzt sich für einen ökologisch wertvollen Wald ein.

Auch die Indigenen Brasiliens fordern ein schärferes EU-Gesetz zum Schutz der Wälder in Südamerika. Konkret geht es darum, dass die Rechte der indigenen Bevölkerung garantiert und alle Ökosysteme Brasiliens in ein Gesetz der Europäischen Union für entwaldungsfreie Lieferketten aufgenommen werden. Produkte wie Soja, Fleisch und Leder, für die extra Wälder abgeholzt wurden, sollen nicht mehr in die EU importiert werden. Jedoch wären den Indigenen zufolge beim jetzigen Stand das Amazonasgebiet und der Atlantische Regenwald die einzigen Ökosysteme, von denen ein grosser Teil vor der illegalen Abholzung geschützt wäre.

Wenn die Produktion nur in bestimmten Ökosystemen besonders kontrolliert werde, berge dies die Gefahr einer Verlagerung der Probleme in andere Naturräume. «Die indigenen Völker, die über ganz Brasilien verteilt leben, leiden heute schon unter dem Druck der Rohstoffproduktion», hiess es in einer Mitteilung des Indigenen-Verbandes Apib. Es werde illegal in deren Gebiet eingedrungen, Bäume werden abgeholzt, Brände gelegt und Menschen bedroht und ermordet.

Im September 2022 hat das Plenum des Europäischen Parlaments in Strassburg die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten mit einem grossen Anteil an Ja-Stimmen angenommen. In einem nächsten Schritt wird das Parlament mit den EU-Mitgliedstaaten Verhandlungen über das endgültige Gesetz aufnehmen. Und die Schweiz? Zahlen, wie das Konsumverhalten der Schweizerinnen und Schweizer die Entwaldung im Ausland vorantreibt, liefert der WWF.

Kaffee und Palmöl sind Waldvernichter

So würde unser Bedarf an Kakao, Kokosnuss, Kaffee, Palmöl, Zellstoff und Papier, Soja, Zuckerrohr und Holz 2,2 Millionen Hektaren Fläche in anderen Ländern beanspruchen, doppelt so viel Waldfläche wie in unserem eigenen Land. Drei Viertel des importierten Kaffees stammt aus Ländern mit einem hohen Entwaldungsrisiko, wie Brasilien, Kolumbien, Äthiopien, Guatemala, Indonesien, Honduras, Mexiko und Peru.

Aus Staaten, die ihre Wälder vor Abholzung schützen, wird nichts importiert. Besonders gravierend ist der Anbau von Ölpalmen. Fast die Hälfte der Plantagen stehen auf abgeholzten Waldflächen. Die Schweiz importiert jährlich 63 000 Tonnen Palmöl und trägt dabei wesentlich zur weiteren Rodung von Wäldern für dessen Produktion bei. Allein um die Schweizer Nachfrage nach Palmöl zu decken, ist eine Fläche von 25 000 Hektaren nötig.

Die ETH Zürich arbeitet momentan an einem Projekt, um Entwaldung besser darstellen zu können.Finanziert wird das Ganze durch das Schweizer Unternehmen Barry Callebaut, den grössten Schokoladenhersteller der Welt. Ziel ist es, mithilfe von Satellitendaten und künstlicher Intelligenz hochauflösende Karten zu erstellen, auf denen zu erkennen ist, welche Gebiete besonders von Entwaldung betroffen sind.

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Die Karte unterscheidet dabei mit einer Auflösung von zehn auf zehn Metern zwischen verschiedenen Flächenarten, von speziell zu schützendem Primärwald bis hin zu bereits genutzten, ökologisch degradierten Flächen. Unternehmen sollen die Daten in Zukunft nutzen können, um Entwaldung nachvollziehen und ihre Lieferketten entsprechend anpassen zu können.

Was passiert in der Politik?

Molina Fabian von der Sozialdemokratischen Fraktion stellte Ende September 2022 die Anfrage an den Nationalrat, ob die Schweiz die «Entwaldungsverordnung» der EU übernehmen werde. Der Bundesrat antwortete, dass das Parlament 2019 die rechtlichen Grundlagen bereits gelegt hätte. Der neue Artikel im Bundesgesetz über den Umweltschutz legt die Anforderungen an das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen fest.

Darin wird bestimmt, dass kein Holz importiert werden darf, das nicht den Vorschriften des Ursprungslandes über den Holzschlag und -handel entspricht. Diese Regelungen seien gleichwertig wie die heutige Regelung in der EU, die durch die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten ersetzt werden soll.

Im Bundesgesetz für den Umweltschutz wird zusätzlich explizit festgehalten, dass der Bundesrat die Anforderungen an das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen im Einklang mit den Bestimmungen der Europäischen Union festlegt. Zum Zeitpunkt der Anfrage von Fabian Molina wollte der Bundesrat noch abwarten und später den Anpassungsbedarf für die Schweiz evaluieren. Am 2. Dezember 2022 legte der Bundesrat dann das weitere Vorgehen fest.

Die Volksinitiative für verantwortungsvolle Unternehmen wurde im November 2020 an der Urne abgelehnt, sodass Anfang 2022 der Gegenvorschlag des Parlaments in Kraft trat. Seitdem sind die grossen Schweizer Unternehmen gesetzlich verpflichtet, über die Risiken ihrer Geschäftstätigkeiten unter anderem in den Bereichen Umwelt und Menschenrechte sowie über die dagegen ergriffenen Massnahmen zu berichten. Dies würde auch die Entwaldung betreffen. In seiner Aussprache vom 2. Dezember 2022 bekräftigte der Bundesrat dieses Vorgehen. Die EU verlangt neu, dass bereits Unternehmen mit 250 Mitarbeitern solche Berichte erstellen müssen und diese durch eine externe Revisionsstelle geprüft werden.

Da rund 60 Prozent der Schweizer Exporte in die EU fliessen, wird die Schweizer Wirtschaft in hohem Masse von dieser EU-Richtlinie betroffen sein. Darum geht der Bundesrat von einem Anpassungsbedarf der Schweizer Regelung aus, die er bis Juli 2024 ausarbeiten will. Weiter will der Bundesrat bis Ende 2023 die Auswirkungen der künftigen EU-Richtlinien vertieft analysieren, damit für Schweizer Unternehmen kein Wettbewerbsnachteil entsteht. Marionna Schlatter von der Grünen Fraktion dauert das zu lange.

Sie reichte im Dezember 2022 eine Motion beim Nationalrat ein, in der der Bundesrat beauftragt wird, einen Massnahmenplan auszuarbeiten, um entwaldungsfreie Lieferketten zu garantieren. Schlatter bezieht sich darin auf die bereits bestehenden rechtlichen Grundlagen im Umweltschutzgesetz Art. 35e und fordert, dass nun konkrete Massnahmen ergriffen werden, um den Entwaldungs-Fussabdruck der Schweiz zu reduzieren. Damit soll sichergestellt werden, dass die fortschreitende Abholzung der weltweiten Wälder zeitnah zumindest reduziert wird.