Bündner Oberländer Schafe, Pfauenziegen oder Appenzeller Barthühner sind nur drei von insgesamt 38 Nutztierrassen, für die sich die Stiftung ProSpecieRara in Zusammenarbeit mit vielen Züchterinnen, Züchtern und Zuchtvereinen einsetzt. Alle aufgeführten Rassen einen zwei Aspekte: Einerseits handelt es sich um alte, traditionelle Schweizer Landrassen, die auf einen landwirtschaftlichen und soziokulturellen Hintergrund zurückblicken. Andererseits müssen sie als «gefährdet» kategorisiert werden können.

Die Stiftung und ihr Netzwerk setzen sich deshalb dafür ein, deren genetische und kulturhistorische Vielfalt zu bewahren und die seltenen Nutztierrassen so zu erhalten. Genau diese Arbeit steht durch die Anfang Jahr in Kraft getretene, totalrevidierte Tierzuchtverordnung vor grossen Veränderungen. Trotz einer durch Ständerätin Maya Graf (Grüne / BL) eingereichten Interpellation verabschiedete der Bundesrat die Tierzuchtverordnung Ende Oktober definitiv.

Béla Bartha, Geschäftsführer von ProSpecieRara, zeigte sich entsprechend enttäuscht. «Unsere Bedenken, dass die Änderungen seltene Rassen noch mehr gefährden, wurden und werden nicht ernst genommen.» Nicht nur die Stiftung, sondern auch Zuchtverbände kritisieren gleich mehrere Punkte.

Verbesserung statt Erhaltung

Einerseits erlaubt diese als Ziel eines Zuchtprogramms nur noch die genetische Verbesserung einer Rasse – nicht deren Erhaltung. Das widerspreche internationalen Standards wie jenen der EU, wo die Erhaltung als eigenständiges und kombiniertes Ziel anerkannt ist, kritisiert ProSpecieRara.

Bis anhin war es für alle anerkannten Zuchtorganisationen sowie für die Stiftung möglich, Gesuche einzureichen. So hatten auch Rassen wie beispielsweise die Saaser Mutten, bei denen die organisierte Zucht noch im Aufbau ist, die Möglichkeit, Unterstützung zu beantragen. Gemäss der totalrevidierten Tierzuchtverordnung erhalten aber nur noch Rassen, deren Zuchtorganisationen ein Verbesserungsprogramm durchführen, Beiträge für Erhaltungsprojekte.

«Für Rassen wie das Appenzeller Spitzhaubenhuhn, das Appenzeller Barthuhn, das Schweizer Huhn oder eben die Saaser Mutten ist vom Bund keine Zuchtorganisation anerkannt», gibt Maya Hiltpold, verantwortlich für die Projektleitung Tiere bei ProSpecieRara, zu bedenken. «Diese Rassen sind nun komplett von der Möglichkeit, Erhaltungsprojekte einzureichen, abgeschnitten. Falls sich anerkannte Zuchtorganisationen entscheiden, kein Zuchtprogramm zur Verbesserung zu machen, könnten diese auch keine finanziellen Beiträge für die Erhaltung vom Bund erhalten.»

[IMG 2]

Dadurch, dass unter der neuen Tierzuchtverordnung nur noch die Verbesserung der Rasse, nicht aber deren Erhaltung im Zentrum steht, befürchtet ProSpecieRara auch, dass die Erhaltung der genetischen Vielfalt in Form von verschiedenen Rassen einer Art, aber auch innerhalb einzelner Rassen, zu kurz kommt.

Gegenüber SRF relativierte Christian Stricker, Leiter Tierzucht beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), Ende November die Befürchtungen der Stiftung. Er sagte: «Ein Zuchtprogramm heisst Verbessern. Aber beim Verbessern geht es nicht immer um grosse wirtschaftliche Merkmale. Da geht es auch um Inzuchtmanagement.» Hiltpold entgegnet, man sei froh, dass auch das BLW dem Inzuchtmanagement eine Bedeutung zumesse. Für die Erhaltung der Rasse und des Verbesserungspotenzials brauche es ein Management der Inzucht und der genetischen Vielfalt innerhalb der Rasse. «Fakt ist aber auch, dass die Selektion eine treibende Kraft hinter der genetischen Verarmung ist, umso mehr, je verschärfter die Auswahlkriterien für Zuchttiere sind.»

Drohender Züchter-Ausstieg

Um weiterhin Bundesbeiträge zu erhalten, müssen sich alle Zuchtorganisationen also neu anerkennen lassen und ein Verbesserungsprogramm auf die Beine stellen. Doch die Anforderungen für diese Anerkennung sind gestiegen, erklärt Maya Hiltpold. «Damit die Zuchtorganisationen auf eine ähnliche Beitragshöhe kommen, müssen mehr Merkmale der Tiere erhoben werden.» Dabei geht es zum Beispiel um das Gewicht oder auch die Milchmenge. Züchtende würden verpflichtet, vermehrt selbst mitzuhelfen oder sich sogar vermehrt an den Kosten zu beteiligen, damit Subventionen fliessen.

Bei kleineren Beständen der Gattungen Schafe, Ziegen, Rinder und Schweine liessen sich beispielsweise Kosten für die obligatorische statistische Auswertung der Merkmale durch Zuchtwertschätzung weniger gut auf die Tiere verteilen. Somit steigen die Kosten pro Tier. Das könnte laut ProSpecieRara folgenreiche Konsequenzen haben. «Wir befürchten, dass dadurch der Ausstieg eines Teils der Züchterinnen und Züchter und damit der Verlust von registrierten Zuchttieren droht.»

Um die negativen Auswirkungen der neuen Tierzuchtverordnung möglichst gering zu halten, unterstützt die Stiftung die Zuchtorganisationen bei der Umsetzung der neuen Anforderungen. Man wolle sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Erhaltungszucht in zukünftigen Verordnungen klarer verankert werde.