Im Jahr 2021 wurden gesamthaft 574 673 Versuchstiere eingesetzt, davon 64% Mäuse, 13% Vögel inkl. Geflügel, 9% Ratten und 6% Fische.

Tierversuchsanträge

Vor jedem Tierversuch müssen Wissenschaftler ein Gesuch stellen, bei dem sie ihr Forschungsvorhaben detailliert angeben müssen. Darunter fällt nebst der Art und Anzahl der Tiere auch der voraussichtlich höchste Schweregrad des Versuchs. Zudem müssen die Forschenden den Nutzen und die Belastung genau gegenüberstellen. Über den Antrag entscheiden die kantonalen Veterinärämter.

Die 3R-Prinzipien

Tierversuche dürfen nur bewilligt werden, wenn keine alternativen Methoden vorhanden sind. Die Forschung orientiert sich daher an den 3R-Prinzipien: Replace, Reduce, Refine (Ersetzen, Reduzieren, Verbessern). Ziel ist die Schaffung von Alternativmethoden, die Reduktion der Versuche auf das absolute Minimum, und deren Verbesserung, damit die Tiere weniger belastet werden.

Wozu wird geforscht?

59,7% Grundlagenforschung

  • Wissenschaftliche Annahmen prüfen
  • Zellen, Organe oder Körperflüssigkeiten gewinnen oder überprüfen
  • Artfremde Organismen erhalten oder vermehren (z.B. Bakterien)

18,6% Entdeckung, Entwicklung und Qualitätskontrolle

  • Entwicklung und Erprobung neuer Therapiemöglichkeiten
  • Einen Wirkstoff (Arzneimittel, Impfstoffe, Chemikalien) prüfen

4,6% Schutz von Mensch, Tier und Umwelt

  • Toxikologische Tests
  • Unbedenklichkeitsprüfungen

2,0% Bildung und Ausbildung

  • Lehre sowie Aus- und Weiterbildung

1,5% Krankheitsdiagnostik

  • Erstellen von Referenzwerten für Labordiagnostik

13,6% Anderer Zusammenhang

  • Angewandte Forschung ausser Medikamentenentwicklung (Fütterungsversuche, Untersuchungen bezüglich Naturschutz)
  • Kontrolle des Hygienestandards in Versuchstierzuchten und -haltungen.

Schweregrade von Tierversuchen und deren Anteil

Schweregrad 0: 37.3 %

Werden einem Tier keine Schmerzen, Leiden, Verletzungen oder Angst zugefügt, wird der Schweregrad 0 vergeben. Hierunter fallen zum Beispiel Versuche wie reine Verhaltensbeobachtungen zur Erforschung der sozialen und kognitiven Fähigkeiten.

Schweregrad 1: 30,5 %

Werden einem Tier leichte Schmerzen, Verletzungen oder Beeinträchtigungen seines Allgemeinbefindens zugefügt, wird der Schweregrad 1 vergeben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn einem Tier wiederholt Blut aus einer Vene entnommen wird.

Schweregrad 2: 27,8 %

Wenn einem Tier eine mittelgradige kurzfristige oder eine leichte mittel- bis langfristige Belastung zugefügt wird, wird der Schweregrad 2 vergeben. Hierunter fallen zum Beispiel Eingriffe unter Vollnarkose mit anschlies-send moderaten postoperativen Schmerzen.

Schweregrad 3: 4.4 %

Der Schweregrad 3 wird vergeben, wenn starke Schmerzen, langfristiges Leiden, mittelgradige oder schwere Schäden, langfristige Angst oder eine schwere Beeinträchtigung auftreten, so zum Beispiel bei der Transplantation eines bösartigen Tumors.