Mit seinen kräftigen Tatzen und langen Hinterbeinen gilt der Luchs als perfekter Jäger, der aus dem Hinterhalt blitzschnell zuschlagen kann. Dank Darwins «Survival of the fittest»-Theorie wissen wir: Das ist kein Zufall. In der Wildnis überleben nur die Launen der Natur, die am besten an ihre Umgebung angepasst sind. Für Haustiere jedoch gelten andere Regeln. Viele Arten wurden durch gezielte Züchtung so verändert, dass sie zwar den Menschen von Nutzen sind, aber in der Natur kaum noch zurechtkämen. So entstanden unter anderem Hunde mit kurzen Beinen und langen Bäuchen, Hühner mit so viel Fleisch am Knochen, dass sie kaum noch stehen können und Katzen mit eingedrückten Schnauzen und Faltohren. Solche Faltohrkatzen sind das perfekte Beispiel für Züchtungen, die nicht einmal einen praktischen Nutzen haben. Aber Haustiere mit flachen Gesichtern, grossen Knopfaugen und Schlappohren sind gefragt. Die Kundschaft wird mit dem Jö-Effekt geködert. Hinter diesen ästhetischen Extras stecken jedoch oftmals gesundheitliche Probleme, die mit grossem Leid verbunden sind.

Gerade bei der Schottischen Faltohrkatze sind die Folgen für manche Individuen enorm: Der Gen-Defekt, welcher Faltohren verursacht, führt unter anderem zu schmerzhaften Skelettdeformationen. Ausserdem können sich in den unnatürlich gefalteten Ohren Entzündungen bilden. Dazu kommen soziale Probleme mit Artgenossen. Denn Katzen kommunizieren viel über die Bewegung ihrer Ohren, was bei der Schottischen Faltohrkatze oft für Missverständnisse sorgt.

Ein weiteres Problem, das sie mit vielen modernen Katzen- und Hunderassen teilt, ist ihre kurze Schnauze, die das Atmen behindern kann. Der Trend, Tieren runde Gesichter anzuzüchten, nimmt bei kurzköpfigen Hunden derweil bedenkliche Auswüchse an. Beim Cavalier King Charles Spaniel beispielsweise kann es vorkommen, dass das Gehirn nicht einmal in den Schädel passt und Hirnflüssigkeit ins Rückenmark fliesst. Die Folgen sind chronische Schmerzen und anfallartige Kratzattacken.

Zucht und Haltung von Schottischen Faltohrkatzen und dem Cavalier King Charles Spaniel sind in der Schweiz nicht verboten. Allerdings unterliegen sie der Tierschutzgesetzgebung sowie der seit 2014 geltenden Verordnung des BLV über den Tierschutz beim Züchten. Diese verbietet Zuchtziele klar, «die für Tiere mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder tiefgreifenden Eingriffen ins Erscheinungsbild oder in die Fähigkeiten verbunden sind» (Art. 2 Bst. b). Laut Nicole Disler vom Schweizer Tierschutz (STS) hapert es jedoch in der Umsetzung: «Wir hätten zwar ein Gesetz, das in die richtige Richtung geht, aber es passiert zu wenig.» Vielen Kantonen fehle es an den Ressourcen, gemeldeten Fällen nachzugehen, nennt sie einen der Gründe. Ausserdem sei die Kommunikation zwischen den Kantonen ein grosses Problem. So können – wie beim Tierschutzfall Ramiswil (SO) letzten Jahres – Leute, die bereits auf dem Radar der kantonalen Behörden waren, mit einem Umzug wieder neu anfangen. «Wir müssen miteinander auf Bundesebene schauen, wie eine bessere Vernetzung aussehen könnte», ist Disler überzeugt. «Es braucht mehr Kontrolle, einen konsequenteren Vollzug und mehr Kooperation zwischen den einzelnen Akteuren.» Des Weiteren wünscht sich die Tierschützerin ein unabhängiges Expertenteam, das kritische Fälle beurteilt – denn davon gebe es viele. Gerade bei etablierten Rassen, die bereits gesundheitliche Probleme aufweisen, lässt das Schweizer Gesetz einen gewissen Spielraum zu, solange die weitere Zucht auf gesündere Tiere abzielt.

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Ohne Importverbot, keine Wirkung

Auch Nicole Disler ist gegen ein pauschales Verbot problematischer Tierarten. Wo Zuchtziele noch angepasst werden können, solle man das auch tun dürfen. «Dort aber, wo die Zucht nicht mehr möglich ist, ohne dass die Tiere leiden, sollte man komplett damit aufhören», fordert sie. In der Folge sollten diese Rassen dann aber auch nicht mehr importiert werden dürfen. «Sonst nützt der ganze Aufwand leider herzlich wenig», merkt Disler an. Als Beispiel nennt sie die Munchkin-Katze, die auch Dackel-Katze genannt wird. Aufgrund ihrer massiv verkürzten Beine ist eine arttypische Fortbewegung unmöglich. Deshalb besteht für die Rasse ein Zuchtverbot in der Schweiz. Dennoch werden laut der Tierstatistik Identitas hierzulande 135 Munchkin-Katzen gehalten. Der Schweizer Tierschutz vermutet, dass diese importiert wurden.

Unter den Rassen, die explizit in der Schweiz nicht gezüchtet werden dürfen, ist auch eine Nutztierrasse: der Weissblaue Belgier in Reinzucht. Diese Rinder erleben ein ungehemmtes Muskelwachstum, dem das Skelett und die inneren Organe oft nicht standhalten können. Auch bei anderen Nutztierrassen gibt es Züchtungen, die als problematisch gelten. «Nutztiere wie Masthühner sind wohl am stärksten betroffen», schätzt Nicole Disler. «Sowohl, was die Anzahl der betroffenen Individuen angeht, als auch, was den Schweregrad der Belastung der einzelnen Individuen betrifft.» Obwohl das Schweizer Tierschutzgesetz auch für Nutztiere gilt, hat Disler wenig Hoffnung, dass der Vollzug jemals gleich streng sein wird wie für Haustiere.

Das Ausmass von Qualzuchten werde jedoch auch bei reinen Gesellschaftstieren oft unterschätzt. «Bei einigen wenigen Zuchtformen wie stark kurznasigen Hunden besteht mittlerweile durchaus ein gewisses Bewusstsein für die Tierschutzproblematik dahinter», so Disler. Bei vielen anderen Zuchtformen herrsche jedoch noch viel Unwissenheit. So zum Beispiel bei den Merle-Hunden, die mit ihren hübschen Flecken und Sprenkeln im Fell für einen internationalen Trend der Rasse Australian Shepherd gesorgt haben. Diese Farbspielereien gehen jedoch – wie schon bei der Faltohrkatze – auf einen Gendefekt zurück, der unangenehme Nebeneffekte haben kann. So leiden reinrassige Merle-Hunde oftmals an gesundheitlichen Beschwerden wie Taub- oder Blindheit. «Wir beobachten, dass immer wieder neue Trend-Zuchtformen mit Qualzuchtmerkmalen auf den Markt kommen», so Disler.

Augen auf beim Tierkauf

Wie ist dies trotz der geltenden Tierschutzverordnung und engagierten Zuchtverbänden möglich? Der Zentralpräsident der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft, Hansueli Beer, hat eine Erklärung parat. «Leider gibt es eine Vielzahl von Züchtern, die diesen Namen nicht verdienen», spricht er Klartext. «Wir sprechen hier von Vermehrern, die sich an keine Vorgaben halten. Und sie sind in der Mehrheit.» Wer es vermeiden will, auf solche Leute hereinzufallen, sollte sich vor dem Kauf eines Tieres bei unabhängigen Experten erkundigen, ob die gewünschte Zuchtform Qualzuchtmerkmale aufweist, empfiehlt Nicole Disler vom STS. «Am ratsamsten jedoch ist nach wie vor der Gang in ein professionelles Tierheim.»

Verbotene Zuchtformen

  • Tanzmäuse
  • Goldfische der Zuchtform Blasenaugen, Himmelsgucker oder Teleskopaugen (Wucherungen, welche das Sehen erschweren)
  • Zwerghunde, die ausgewachsen weniger als 1500 Gramm wiegen
  • Katzen, deren Vorderbeine extrem verkürzt sind (Känguru-Katzen)
  • Reptilien mit Enigma-Syndrom (Gleichgewichtsstörung)
  • Rinder der Rasse Weissblaue Belgier in Reinzucht