Blickwinkel
Warum sollen Mieter keine Heimtiere halten dürfen?
Mieter sind benachteiligt, wenn es darum geht, Heimtiere zu halten. In vielen Mietverträgen wird das verboten. Doch, was versteht der Vermieter unter dem Begriff "Tiere"? Und warum dürfen Mieter dermassen bevormundet werden. In anderen Belangen wird doch immer die Freiheit der Schweiz und ihrer Bürger betont.
Tiere spielen im Leben vieler Menschen eine wichtige Rolle. Es ist längst erwiesen, dass sie Verantwortungsgefühl, Achtsamkeit und Respekt fördern, glücklich machen und die Sinne anregen. Die Tierhaltung hat also viele persönliche, positive Aspekte, nebst der Tatsache, dass sie auch dazu beitragen kann, Wissen zu generieren oder Tierarten sinnvoll zu vermehren. Leider sind aber in der Schweiz nicht alle Menschen frei in der Entscheidung, Tiere halten zu dürfen. Manchen Mietern wird es per Mietvertrag verboten.
Die Regelung, ob ein Mieter Tiere halten darf, überlässt das Gesetz den Hauseigentümern. Der Vermieter darf gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung die Haustierhaltung ohne besonderen Grund verweigern. Man könnte meinen, dass ein Gesetz genau formuliert sein muss und nicht diskriminierend sein darf. In diesem Fall wird aber mit unpräzisen Formulierungen operiert, Mieter werden benachteiligt.
Steht in einem Mietvertrag ein Tierhalteverbot, bezieht sich das nicht auf Zier-fische, Meerschweinchen, Zwergkaninchen oder Hamster, um einige Beispiele zu nennen. Es sind damit Hunde und Katzen gemeint. Die Haltung von Kleintieren in Gehegen darf der Vermieter nicht verbieten, sofern sie in angemessener Zahl gehalten werden. Das schreibt sogar der Hauseigentümerverband auf seiner Webseite. Warum also werden im Gesetz Tiere erwähnt, wenn es eigentlich nur um Hund und Katze geht?
In der Schweizer Politik wird gerne die Freiheit des Bürgers betont, beispielsweise wenn es um Werbeverbote geht, etwa bezüglich Kleinkredite. Der Bürger sei selbst mündig zu entscheiden, man dürfe ihn da nicht mit einem Werbeverbot bevormunden. Eigenartigerweise gilt diese Haltung aber nicht bei Mietern, notabene die häufigste Wohnform in der Schweiz. Einen wichtigen Teil ihrer Entscheidungen, nämlich ob Hund oder Katze gehalten werden dürfen, wird durch den Vermieter bestimmt. Offenbar stört die Missachtung eines Rechts von Mietern keine politische Partei. Das Tierhalteverbot ist seit Jahrzehnten so festgelegt.
Zum Glück gibt es aber auch vernünftige Vermieter. Ich wohne seit vielen Jahren in einem Block, wo der Besitzer die Tierhaltung generell erlaubt. Viele Mieter halten Hunde und Katzen. Meine Papageien pfiffen ihre Melodien, so dass die Leute unten auf der Strasse stehen blieben. Die Tiere führen zu positivem Gesprächsstoff und zu Kontakten untereinander. Sie heben die Lebensqualität im Quartier.
Klar machen sich Tiere bemerkbar. Wer aber in einer Mietwohnung lebt, bekommt immer mal von anderen Mitbewohnern etwas mit. Ob das nun ein Kind ist, das schreit oder ein Hund, der bellt, macht keinen Unterschied. Sollte ein Tier etwas in der Wohnung zerstören, etwa einen Türrahmen abnagen oder zerkratzen, dann muss es für den Tierhalter selbstverständlich sein, für den Schaden aufzukommen. Es macht keinen Unterschied, ob jemand eine Wohnung besitzt oder mietet: Alle sind verpflichtet, ein Tier tiergerecht zu halten und müssen für dessen Wohl-ergehen besorgt sein. Deshalb sollten Hauseigentümer Mietern die Haltung von Hund und Katze nicht verbieten dürfen. Auch der Mieter ist schliesslich frei in seinen Entscheidungen.
Zum AutorLars Lepperhoff ist Redaktor der TierWelt, Mieter, und hält seit seiner Kindheit Tiere, nicht aber Hund und Katze.
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